Info für Kunden mit Buchungen vor Dezember 2020

Infos zum insolvenzverfahren der sta travel gmbh.

Liebe Kundinnen und Kunden, Partner der STA Travel GmbH,

das Amtsgericht Frankfurt am Main -Insolvenzgericht- hat mit Beschluss vom 01.12.2020 über das Vermögen der STA Travel GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet. Mit Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main -Insolvenzgericht- vom 02.08.2021 wurde die Eigenverwaltung aufgehoben und Frau Rechtsanwältin Dr. Romy Metzger von der Kanzlei SGP Schneider Geiwitz und Partner zur Insolvenzverwalterin bestellt.

Alle bekannten Gläubiger wurden bereits von der Sachwalterin angeschrieben und zur Anmeldung ihrer Forderungen im Insolvenzverfahren aufgefordert, sollten Sie kein Schreiben erhalten haben, wenden Sie sich bitte an  [email protected]  

Sie haben die Möglichkeit, Insolvenzforderungen bei der Insolvenzverwalterin nachträglich zur Insolvenztabelle anzumelden. Bitte beachten Sie, dass der Prüfungstermin bereits stattgefunden hat und der nachträgliche Prüfungstermin erst im Verlauf des Jahres 2022 stattfinden wird.

Wir rechnen mit einer Verfahrenslaufzeit von mindestens 2 Jahren, möchten jedoch bereits darauf hinweisen, dass die Insolvenzgläubiger im Insolvenzverfahren STA Travel GmbH nicht mit einer Zahlung auf festgestellte Forderung rechnen können. 

Sollten Sie weitere Fragen zu dem bereits erhaltenen Prüfungsergebnis haben, wenden Sie sich bitte an [email protected]

Hier noch ein weiterer Verweis zur Fluggastrechteverordnung .

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Konkurs STA Travel: Pauschalreise-Kunden brauchen weiter Geduld

Konkursfall STA Travel - Kunden mit Pauschalreisen brauchen weiter Geduld

Beim Garantiefonds stapeln sich die Fälle. Kunden können mit Rückzahlungen von drei Millionen Franken rechnen.

Autor: Martina Schnyder

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Noch immer war der Reiseveranstalter STA Travel beliebt bei Studentinnen und Studenten. War er doch früher als Schweizerischer Studentenreisedienst (SSR) bekannt. Auch ein Student und Hörer des SRF-Konsumentenmagazins «Espresso» hatte für das Jahr 2020 bei STA Travel eine Rundreise durch Costa Rica gebucht. Dann kam Corona und die Reise fiel ins Wasser.

Der Kunde entschied sich, die Reise weder um ein Jahr zu verschieben, noch einen Gutschein zu akzeptieren. Er wollte seine Anzahlung von knapp 2000 Franken zurückerstattet. STA Travel teilte ihm mit, dass es etwas dauern könnte. Doch aus der Rückerstattung wurde dann gar nichts, im Gegenteil: Es kam noch schlimmer. Im September 2020 meldete das Unternehmen Insolvenz an. Konkurs. Ende. Aus.

Keine Kommunikation von STA Travel

Aus den Nachrichten hatte der junge Mann vom Konkurs erfahren. Er meldete sich bei STA Travel und wollte wissen, wie es nun weitergeht. Er erhielt die Antwort, dass man es selbst nicht wisse und STA Travel sich wieder melden würde. Von da an hörte er nie mehr etwas vom Reiseanbieter.

Er und ganz viele weitere Kundinnen und Kunden machten sich selbst schlau im Internet und erfuhren, dass STA Travel Teilnehmer beim Garantiefonds ist. Bei dieser Stiftung sind Kundengelder abgesichert für den Fall, dass ein Reiseanbieter pleite geht.

Diethelm Keller Group: «Betroffene informiert»

«Espresso» wollte von STA Travel wissen, was die Verantwortlichen zum Vorwurf der schlechten Kommunikation sagen. Auskunft gibt die Diethelm Keller Group, deren Tochterfirma STA Travel war.

«Diethelm Keller Group ist eine Holding Company, die weltweit an diversen Firmen Anteile hält. Diese sind juristisch unabhängig und agieren auch am Markt eigenständig. Nach unserem Kenntnisstand wurden die durch die STA Insolvenz betroffenen Kunden in der Schweiz darüber informiert, dass sie sich betreffend Anzahlungen von Pauschalreisen bei dem besonders dafür eingerichteten Garantiefonds melden sollten. Zudem wurde dies auch in den Medien bekannt gegeben.»

Logo Schweizerkreuz plus Schriftzug Reisgarantie

Garantiefonds ist heillos überlastet

Etwa 1100 Anträge von STA-Kunden seien bisher eingegangen, erklärt Geschäftsführer Marco Amos gegenüber «Espresso». Drei Mitarbeiter könnten sich beim Garantiefonds um die Dokumente und Anträge kümmern, man habe noch Unterstützung erhalten durch Angestellte der Ombudsstelle. «Ich verstehe, dass Kunden langsam unruhig werden. Wir brauchen aber die Zeit.» Man habe selten mit so grossen Konkursfällen zu tun wie STA Travel einer sei. Komme dazu, dass der Fall speziell komplex sei. Der Reiseanbieter habe den Konkurs schlecht vorbereitet, Kontaktdaten und Dokumente seien schwer zu bekommen gewesen.

Amos rechnet damit, dass rund drei Millionen Franken für Rückerstattungen im Sinne des Pauschalreisegesetzes aus dem Garantiefonds an STA-Kunden fliessen werden. Was es dabei leider weiterhin brauche, sei Geduld und Vertrauen. «Wir sind keine profitorientierte Gesellschaft, wir sind keine Versicherung», der Garantiefonds arbeite als Stiftung auf Basis des Pauschalreisegesetzes und müsse dessen Anforderungen erfüllen.

Geschichte und Zweck des Garantiefonds

Der Garantiefonds der Schweizer Reisebranche wurde als Stiftung gegründet, um dem Pauschalreisegesetz von 1994 zu entsprechen. Das Gesetz bezog sich nur auf Pauschalreisen. Für den Fall, dass ein Reisebüro Konkurs geht, sollen dadurch Kundengelder abgesichert sein. Jedes Reisebüro muss sich einem der fünf Kundengeldabsicherungen anschliessen.

Es muss eine Garantiesumme hinterlegen, bei grösseren Unternehmen sind das beim Garantiefonds 500’000 Franken. Dazu kommen Jahresgebühren, welche das Vermögen des Garantiefonds bilden und angelegt werden.

Espresso, 26.03.2021, 08:13 Uhr

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sta travel insolvenzverfahren 2021

1500 Arbeitsplätze von STA Travel bedroht

Mit der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über die STA Travel Holding AG fordert die Pandemie in der Schweiz ein prominentes Opfer. Unter dieser Holding sind 12 Ländergesellschaften mit rund 1500 Mitarbeitern angesiedelt.

Eine Frau mit Gesichtsmaske geht an einem Reisebüro von STA Travel in London vorbei. Die Pandemie setzt dem Unternehmen schwer zu.

Eine Frau mit Gesichtsmaske geht an einem Reisebüro von STA Travel in London vorbei. Die Pandemie setzt dem Unternehmen schwer zu.

Die zur Zürcher Diethelm Keller Group gehörende STA Travel Holding AG hat es trotz einschneidenden Massnahmen nicht geschafft, die Finanzen in den Griff zu bekommen. Ein externer Insolvenzverwalter soll in den nächsten Tagen die Führung übernehmen und über das weitere Vorgehen entscheiden, wie STA Travel bekanntgibt. Der Umsatz habe sich in den Sommermonaten auf Grund der (neuerlichen) Verunsicherung der Kundschaft nicht wie erwartet erholt. Infolge von weiteren Restriktionen und Lockdown-Massnahmen sei bis 2021 keine Besserung in Sicht. Die Aussichten sind düster, und zwar für fast alle in der Reisebranche wie auch für die Luftfahrt oder Kreuzfahrten.

Ländergesellschaften nach lokalem Recht

In der Schweiz hat sich STA Travel vor allem als Studenten- und Jugend-Reiseveranstalter bekannt, der früher unter der beliebten Marke SSR Reisefreudige begleitete. Vor etwas mehr als 40 Jahren wurde das Reiseunternehmen von der Diethelm Keller Group übernommen. Welche Auswirkungen die Insolvenz auf die Beschäftigten in der Schweiz haben wird, ist noch unklar. Jedenfalls heisst es dazu, dass der Insolvenzantrag die STA Travel Holding AG, also die Eigentümergesellschaft betreffe, das operative lokale Geschäft von STA Travel weltweit aber weiterlaufen könne.

Gemäss ergänzenden Angaben sind unter der für insolvent erklärten Holding mit Domizil Zürich 12 Ländergesellschaften angesiedelt. Diese beschäftigen rund 1500 Mitarbeiter und werden jeweils von einem lokalen Management geführt. Es wird beobachtet, dass einzelne Ländergesellschaften, etwa in Japan oder in Südafrika, vor Ort nach einer für sie passenden Auffanglösung suchen. Der noch zu bestimmende Insolvenzverwalter wird mit anderen Worten eine Schweizer Holding und ein weitverzweigtes Netz mit in lokales Recht gefassten Tochtergesellschaften antreffen.

Globetrotter nicht betroffen

Nicht betroffen vom initiierten Insolvenzverfahren ist das Reiseunternehmen Globetrotter, an dem die Diethelm Keller Group via Diethelm Keller Travel Holding mit 50% beteiligt ist. Globetrotter-Chef André Lüthi hat einiges zur Stabilisierung von Globetrotter unternommen, wobei der Lockdown dem Reiseveranstalter vermutlich weniger zugesetzt hat als STA Travel. Zudem hat Globetrotter in der Schweiz, etwa wenn es um Leistungen der Arbeitslosenkasse für Kurzarbeit geht, Unterstützung erhalten.

Die Hälfte aller Schweizer Reisebüros ist bedroht: «Es ist eine Frage von Leben oder Sterben»

Das coronavirus bedroht den tourismus in der existenz, vielfältige interessen der diethelm keller group, neueste artikel, zweite srg-trendumfrage: «pattsituation» bei der prämieninitiative, mehrheit gegen eine kostenbremse, «viele arbeitgeber reden nur, aber handeln nicht»: jugendliche mit handicap erleben die suche nach einer lehr- oder arbeitsstelle als ausgrenzend, disco statt volkskammer: im palast der republik konnten ddr-bürger die ungemütliche präsenz der staatsmacht für ein paar stunden vergessen, immer mehr menschen sind bei der arbeit gestresst. und die frauen sind gestresster als die männer. warum, bürgersinn oder dekadenz die 400-milliarden-verlockung führt die schweiz an den scheideweg, die künstliche intelligenz von elon musk ist eine bereicherung, kostenlose onlinespiele, kreuzworträtsel, bubble shooter, power of two.

GroundUp Logo

Collapsed travel agency owes millions to customers and staff

Liquidators’ first report on sta travel paints grim picture.

Photo of a shop front

STA Travel in South Africa ceased trading on 21 August. Photo: James Stent

  • STA Travel has gone into liquidation, a casualty of the Covid-19 pandemic.
  • With assets of R3.7 million and liabilities of R213.5 million, few people will see their money back.
  • About 200 employees and 27,000 customers are owed money.

The first report by the provisional liquidators of STA Travel paints a grim picture of the defunct travel agency.

STA Travel was placed in liquidation on 30 September, following the submission of a special resolution to the Companies and Intellectual Property Commission (CIPC).

On 13 October, GroundUp reported on the chaos that followed the collapse of the company.

Shortly after publication, on 16 October, an official of the Masters of the High Court confirmed to GroundUp that a liquidation application had been launched in Cape Town. On 28 October, Jurgens Steenkamp and Cheryl Jones from JJS Administrators were appointed as provisional liquidators.

According to their first report, a hold has been placed on STA Travel’s accounts by the liquidators. Its total assets amount to R3.7 million, while its liabilities total R213.5 million, including R2.1 million owed to about 200 employees. Approximately 27,000 customers are owed an estimated R91 million.

According to the liquidators, the next step in the liquidation process is for the Masters of the High Court to convene a meeting of creditors and shareholders. This meeting would finalise the appointment of liquidators and submission of proof of claims.

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Snapscan

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How does this happen to a long-standing travel agency ?

Dear Editor

I fail to understand how this could happen to a travel agency that has had a rock-solid reputation for a few decades! When Covid happened, did they see a gap and took the opportunity to scam people? Because that’s exactly how I feel! Scammed! They took my hard-earned money and disappeared into thin air! My friend and I booked a flight to attend my niece’s wedding in Bali in July 2020. We paid in full in January 2020. Our flights were booked via Singapore Airlines. Then the pandemic hit us and the lockdown was implemented globally. Understandably so. When the story hit the media of STA Travel’s demise it was a huge disappointment. My email to them came back undelivered as I wanted to know how do I claim a refund. I also took it up with Singapore Airlines to no avail. They informed me that our E-ticket numbers were no longer valid. How can these directors take the hard-earned money of working-class citizens, enrich themselves, walk away and thing think they can get away with it? This is so unfair! It’s just not right! What is the way forward to get our money back?

Sincerely Sharon Stoffels 13 Nov 2020

© 2020 GroundUp. This article is licensed under a Creative Commons Attribution-NoDerivatives 4.0 International License .

You may republish this article, so long as you credit the authors and GroundUp, and do not change the text. Please include a link back to the original article.

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  • Unternehmen

STA Travel: Die Holding ist pleite – was heisst das für die Reisebüros?

Wegen dem Konkurs der Holdinggesellschaft STA Travel droht zahlreichen Reisebüros der Untergang. Insgesamt 1'500 Stellen weltweit sind betroffen.

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Die Reisebüros von STA konzentrierten sich auf ein junges Zielpublikum. 

Wegen der Insolvenz der Holdinggesellschaft STA Travel könnte es weltweit zu Reisebüroschliessungen kommen. Denn alle lokalen Ableger der Jugendreisebürokette STA Travel gehören zur Schweizer Dachgesellschaft . Wie viele der Büros allerdings tatsächlich schliessen und ob es in der Schweiz und im Ausland zu Entlassungen kommt, bleibt unklar.

Obwohl das Unternehmen in den letzten Monaten «einschneidende Massnahmen» umgesetzt habe, um das Geschäft durch die Krise zu führen, sei es nicht gelungen, die Zukunft der STA Travel Holding zu sichern: Dies hatte es in einer Mitteilung der Muttergesellschaft Diethelm Keller geheissen. Die Unsicherheit der Konsumenten sowie weitere Restriktionen und Lockdown-Massnahmen hätten dazu geführt, dass sich der Umsatz nicht wie erwartet erholt habe. Und es sei zu erwarten, dass dieser Zustand bis 2021 andauere. 

Länderchefs entscheiden

Beim Unternehmen übernimmt nun ein externer Insolvenzverwalter die Führung und entscheidet, wie es weiter geht. «Nachdem die Holdinggesellschaft Insolvenz angemeldet hat, liegt es an den Länderverantwortlichen in jedem Land, ihre eigene Situation zu prüfen und die nächsten Schritte festzulegen», sagte der bisherige Holding-Chef Casper Urhammer am Freitag zu AWP.

Die Kette hat Reisebüros auf der ganzen Welt, etwa in Grossbritannien , Südafrika , Thailand oder Japan . Das mache die ganze Situation kompliziert, sagte Urhammer . «Denn alle Reisebüros operieren je nach Land unter verschiedenen Rechtssystemen.»

Klar ist laut Urhammer , dass es nicht alle Büros in den einzelnen Regionen schaffen werden, weiter zu bestehen. Wie viele der Reisebüros allerdings schliessen und wie viele Mitarbeitende ihre Arbeit verlieren, sei derzeit noch unklar. Bisher sind noch keine Entlassungen ausgesprochen worden, bestätigte eine Sprecherin entsprechende Medienberichte. Weltweit beschäftigt STA Travel 1'500 Mitarbeitende, in der Schweiz sind es rund 30.

Die Sprecherin bestätigte zudem, dass fünf der zwölf Schweizer Filialen von STA in der Schweiz nach der zwangsweisen Schliessung während der Lockdown-Phase geschlossen geblieben sind. Auch in den anderen sieben Filialen werden derzeit zudem nur auf Anfrage Termine vereinbart. Für Laufkundschaft sind die Filialen nach wie vor zu. Zudem sind die Webseiten des Unternehmens aktuell nicht mehr abrufbar.

(AWP — rap)

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STA Travel Inc.

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STA Travel collapses into liquidation following creditors meeting

sta travel insolvenzverfahren 2021

  • Coronavirus

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Reiseanbieter

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STA Travel ist pleite

Der Studenten- und Jugendreiseveranstalter wirft das Handtuch. Die STA Holding AG meldet Insolvenz an.

Beim Klick auf statravel.ch deutet noch nichts auf das Ende hin, «wir sind für dich da!», heisst es weiterhin auf der Webseite. Doch gestern Abend teilte die STA Holding AG mit, dass sie Insolvenz angemeldet hat.

Das Ausmass der weltweiten Pandemie habe die Reisebranche zum Erliegen gebracht, auch den Studenten- und Jugend-Reiseveranstalter STA Travel, schreibt das Unternehmen. In den letzten Monaten habe STA einschneidende Massnahmen umgesetzt mit dem Ziel, die Weiterführung des Geschäfts über die COVID-19-Krise hinaus zu sichern. Aufgrund der Unsicherheit der Konsumenten sowie weiteren Restriktionen und Lock-down-Massnahmen, die erwartungsgemäss bis 2021 andauern werden, erhole sich der Umsatz jedoch nicht, wie erwartet.

Infolgedessen meldet die STA Travel Holding AG jetzt Insolvenz an. Ein externer Insolvenzverwalter übernimmt in den nächsten Tagen die Führung und entscheidet über das weitere Vorgehen. Während der Insolvenzantrag die STA Travel Holding AG in der Schweiz, also die Eigentümergesellschaft, betrifft, kann das operative lokale Geschäft von STA Travel weltweit weiterlaufen. Es sei STA Travel Holding AG bedauerlicherweise nicht gelungen, die Zukunft des Unternehmens langfristig zu sichern, angesichts der extrem schwierigen Marktbedingungen.

Schweiz dürfte 12 weitere Reisebüros verlieren

In der Schweiz verfügt STA Travel über zwölf Filialen: in Basel, Bern, St. Gallen, Winterthur, Zürich, Bern, Luzern, Fribourg, Genf (2) und Lausanne (2)*. Weltweit verfügt STA über Filialen in zwölf Ländern und über 1500 Mitarbeiter.

1998 ging STA Travel mit SSS Reisen eine Kooperation ein und übernahm 60 Prozent des Schweizer Studentenreise-Anbieters. Im Jahr 2000 gingen dann die restlichen 40 Prozent von SSR Reisen an STA. STA Travel wurde 1971 in Australien als Jugendreise-Anbieter gegründet, wenige Jahre bevor SSR Reisen in der Schweiz ins Leben gerufen wurde. SSR nahm bis Ende der 90er-Jahre in der Schweiz eine fühende Rolle bei Reisen für Jugendliche und Studenten ein, insbesondere dank tiefer Flugpreise und Studententarifen. Zahlreiche Schweizer Reisebanchen-Cracks begannen ihre touristische Laufbahn bei SSR Reisen. Jetzt endet auch das letzte Kapitel des Nachfolgeunternehmens, das wie die Globetrotter Group, Diethelm Keller Travel, Explorer Fernreisen und Travellers Autobarn zur Diethelm Keller Group gehört.

* In einer ersten Version dieses Artikels schrieben wir von der definitiven Schliessung aller 12 STA-Filialen. Möglicherweise überleben einige STA-Einheiten.

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Womit müssen Kunden rechnen?

Das Reiseunternehmen STA Travel ist konkurs. Müssen Kunden nun um ihre Vorauszahlungen bangen?

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Die Reisebranche ächzt unter Covid-19. Anfangs September musste nun das Reiseunternehmen STA Travel AG Konkurs anmelden. Betroffen sind rund 40 Mitarbeitende an sieben Standorten in der Schweiz. Kunden, die nun um ihre Vorauskasse bangen, können hingegen aufatmen – zumindest dann, wenn sie bei STA Travel eine «Pauschalreise» gebucht haben, also mindestens zwei touristische Leistungen (zum Beispiel: Flug und Hotel, Mietwagen und Ferienwohnung, Flug und Sprachschule).

Das Pauschalreisegesetz schreibt Anbietern von Pauschalreisen nämlich vor, dass sie die von den Kunden im Voraus bezahlten Gelder gegen Konkurs und Zahlungsunfähigkeit absichern müssen. Das können sie bei einem besonders dafür eingerichteten Garantiefonds tun. Der Vorteil: Wenn das Reisebüro zahlungsunfähig ist, müssen Kundinnen ihre Forderung nicht mühsam im Konkursverfahren geltend machen – und auch keinen Totalverlust befürchten. Sie können sich an den jeweils zuständigen Garantiefonds wenden, der ihnen die vorgeschossenen Gelder ersetzt.

STA Travel ist dem Garantiefonds der Schweizer Reisebranche angeschlossen. Rückforderungen können via die Homepage des Fonds online eingegeben werden. Als Unterlagen werden insbesondere die Buchungs-/Auftragsbestätigung mit Rechnung, ein Zahlungsnachweis sowie die Kopie von ID/Pass benötigt.

Wer eine Einzelleistung gebucht hat (also nur Flug, nur Hotel etc.) oder über einen Gutschein von STA Travel verfügt (siehe «Tipp») , ist im Nachteil: Diese Forderungen werden vom Garantiefonds nämlich nicht ersetzt. Kunden müssen sich mit ihnen ans Konkursamt wenden. Im Falle von STA Travel ist dies das Konkursamt Zürich 1 . Es stellt auf seiner Homepage ein besonderes Eingabeformular zur Verfügung, das man herunterladen und ausdrucken kann.

Tipp: Haben Sie von Ihrem Reisebüro einen Gutschein akzeptiert, weil Ihre Reise wegen COVID-19 annulliert werden musste? In diesen unsicheren Zeiten kann es nun sinnvoll sein, den Gutschein baldmöglichst einzulösen Coronavirus Reisegutschein statt Geld zurück? . Denn: Sobald mit dem Gutschein eine neue Reise gebucht wurde, ist diese wiederum durch den Garantiefonds abgedeckt.

In der Schweiz gibt es im Wesentlichen drei Garantiefonds, bei denen Reisebüros ihre Kundengelder absichern können:

  • Garantiefonds der Schweizer Reisebranche
  • Swiss Travel Security (STS)
  • Travel Professionals Association (TPA)

Achtung: Längst nicht alle Reisebüros beziehungsweise Internetplattformen sichern ihre Kundengelder tatsächlich ab. Prüfen Sie diesen Punkt unbedingt vor der Buchung. Fragen Sie beim Anbieter nach, bei welchem Garantiefonds er angeschlossen ist. Oder informieren Sie sich selbst: Die Homepages der verschiedenen Fonds geben über die angeschlossenen Teilnehmer Auskunft. Dort finden Sie auch Informationen, wie Sie im Konkursfall Ihre Forderungen geltend machen können.

Auch in Österreich müssen Reiseveranstalter die Kundengelder gegen Zahlungsunfähigkeit absichern. Bei einem Konkurs des Reisebüros übernimmt die Versicherung die gezahlten Beträge und Rückflugkosten. Bei der Buchung sollten Sie einen sogenannten Sicherungsschein des Veranstalters erhalten. Mindestangaben sind Adresse und Telefonnummer der Versicherung, Versicherungszeitraum und -summe. Wenn der Veranstalter im Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) eingetragen ist, haben Sie die Garantie, dass er versichert ist.

In Deutschland gilt die gleiche Regelung wie in Österreich: Die Reiseveranstalter sind verpflichtet, die Kundengelder gegen Insolvenz abzusichern. Auch hier können Sie bei der Buchung den sogenannten Sicherungsschein verlangen. Mehr Infos dazu finden Sie bei den deutschen Verbraucherzentralen .

Wer über ein Reisebüro mindestens zwei Leistungen bucht, zum Beispiel Flug und Hotel, schliesst einen Vertrag als Pauschalreise ab. Das heisst, dass der Reiseveranstalter bei Problemen der Ansprechpartner ist. Beobachter-Abonnenten erfahren, wie ihre Rechte aussehen, wenn etwas Unvorhergesehenes den Reiseplan plötzlich durcheinanderwirbelt, sei es durch einen Sturm am Urlaubsort oder weil der Veranstalter selber Änderungen durchführt.

  • 1 Pauschalreise im Internet buchen
  • 2 Veranstalter annulliert oder ändert die Reise
  • 3 Konsument annulliert Reise
  • 4 Preiserhöhung bei einer Pauschalreise
  • 5 Mängel auf der Reise
  • 6 Naturkatastrophen auf der Reise
  • 7 Reiseanbieter pleite: Ist das Kundengeld abgesichert?

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Reisebürokette STA Travel Österreich beantragte Insolvenz

Die Österreich-Tochter der Schweizer Reisebürokette STA Travel hat nun ebenfalls Insolvenz angemeldet, nachdem ihre Muttergesellschaft bereits vor einigen Tagen wegen der Coronakrise Insolvenz angemeldet hatte. Über das Vermögen der STA Travel GmbH wurde am Mittwoch am Handelsgericht Wien die Eröffnung eines Konkursverfahrens beantragt, wie der Alpenländische Kreditorenverband mitteilte. 

STA Travel wurde Korona zum Verhängnis

Die Verbindlichkeiten werden mit 1,9 Mio. Euro beziffert. Die Zahl der betroffenen Gläubiger liege bei 1.090. Dabei handle es sich zum Großteil um Kunden, die eine Reise gebucht haben, hieß es aus dem AKV zur APA. Laut Gesetz müssen Reisebüros eine Versicherung für Pauschalreisen haben.

Beschäftigt sind bei der STA Travel GmbH nach eigenen Angaben 49 Mitarbeiter, die sich in Kurzarbeit befinden, wie die Gläubigerschützer weiter mitteilten. Betrieben werden sieben Filialen.

Nach eigenen Angaben seien bereits infolge des Covid-19-bedingten Lockdowns in der gesamten STA Travel Gruppe umfassende Maßnahmen umgesetzt, um den Betrieb durch die Krise zu führen, so der AKV. Die Umsätze hätten sich jedoch nicht wie erwartet erholt und eine Besserung für das Jahr 2021 sei nicht zu erwarten. Die Antragstellerin führe aus, dass aufgrund bestehender Unsicherheiten und der nicht planbaren Situation für das kommende Jahr keine Fortführungsmöglichkeit gegeben sei, eine Fortführung werde nicht angestrebt.

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Home » News » No dice for STA Travel creditors, but hope remains for customers

No dice for STA Travel creditors, but hope remains for customers

sta travel insolvenzverfahren 2021

Liquidators for STA Travel Group have confirmed that creditors of the now-defunct agency network will not receive a cent by way of a return.

The group – made up of STA Travel Pty Ltd, STA Travel Academic Pty Ltd and IEP Pty Ltd – collapsed in August last year after its parent company  filed for insolvency , before being placed into liquidation .

In their statutory report to creditors late last year, STA Travel’s administrators and liquidators revealed there were “insufficient realisable assets to enable payment of a dividend to unsecured priority creditors, unsecured creditors and customers of the company”.

According to the team at Deloitte, 180 employees had claims against STA Travel totalling $3.02 million, while the claims by more than 37,000 unsecured creditors totalled $66.9 million.

However, the company’s administrators and liquidators have managed to recover $1.219 million worth of customer refunds from travel providers that were being facilitated by STA Travel up until its collapse; $1.2 million of which relates to IATA tickets, and the remaining $19,000 relating to other providers.

“We are currently reconciling these funds which have been received from multiple travel providers,” the report said.

“Impacted customers will be notified in the first quarter of 2021 regarding customer refunds received by the liquidators and any subsequent distribution process, which will be subject to the court application.

“Please note that this has been a complex and difficult reconciliation process, involving a large number of third parties and involved a substantial amount of work and time.”

Furthermore, STA Travel customers have been advised that they might be eligible for a chargeback via their financial institution, subject to the relevant scheme rules.

Eligible employees of STA Travel are able to make a claim for assistance via the Fair Entitlements Guarantee (FEG) scheme administered by the federal government’s Attorney General’s Department (AGD).

“The liquidators have worked in conjunction with employees and the AGD to assist eligible employees with their respective claims with the FEG scheme,” the report said.

“The AGD is entitled to be a subrogated creditor in the winding up as an unsecured priority creditor pursuant to the provisions of the Act for employee entitlements funded via the FEG scheme.

As of 29 December 2020, 154 eligible employee claims had been processed by the AGD.

sta travel insolvenzverfahren 2021

Investigations to date have not revealed any possible offences committed by the directors of STA Travel or potential recoverable voidable transactions, according to the report.

“However, our investigations are ongoing, and we will continue to examine closely any obligations relating to requirements to hold customer monies on trust and the extent to which categories of customer monies and other cash from operations may have been comingled,” it said.

“These investigations are complex and ongoing.”

An assessment of the company by Deloitte indicates that STA Travel was likely not insolvent until on or around 20 August 2020 (being one day prior to the appointment of administrators) when parent company STA Travel Holding filed for insolvency.

“When taking this matter into account coupled with the temporary relief measures for directors of financially distressed businesses, it is unlikely there would be a material cause of action available (if any) to creditors and customers in relation to an insolvent trading claim,” the report stated.

“Notwithstanding, any suggestion of insolvency is expected to be vigorously disputed and defended by the directors.”

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Sta Travel: Reisebüro-Kette meldet Insolvenz an

Reisebürokette sta travel meldet insolvenz an.

sta travel insolvenzverfahren 2021

Die Reisebüro-Kette ist auf Studierendenreisen spezialisiert.

Frankfurt. Nach dem Schweizer Mutterunternehmen hat nun auch die deutsche Reisebürokette Sta Travel Insolvenz angemeldet. Grund ist die Corona-Pandemie, die weltweit den Tourismus stark beeinträchtigt hat . Die Sta Travel GmbH hat nach eigenen Angaben vom Freitag am Vortag beim Amtsgericht Frankfurt die Insolvenz in Eigenverwaltung beantragt. Dem sei stattgegeben worden.

Das Management kann nun versuchen, das Geschäft zu reorganisieren. Die Interessen der Gläubiger vertritt ein beigeordneter Sachwalter. Die Kette hat ihrer Webseite zufolge in Deutschland 42 Büros und ist auf Studentenreisen spezialisiert.

Mehr: Reiseverband befürchtet Pleitewelle

sta travel insolvenzverfahren 2021

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Reisebranche - Weiterer Rückschlag für die Reisebranche: STA Travel meldet Insolvenz an

Reisebranche weiterer rückschlag für die reisebranche: sta travel meldet insolvenz an.

Der Abbau in der Reisebranche geht weiter: Der Studenten- und Jugend-Reiseveranstalter STA Travel hat Insolvenz angemeldet. Zu wie vielen Entlassungen es kommt, ist derzeit noch unklar.

Die Welt kann man mit STA Travel Schweiz nicht mehr entdecken.

Die Welt kann man mit STA Travel Schweiz nicht mehr entdecken.

(mg) Es sei nicht gelungen, die Zukunft von STA Travel zu sichern. Ein externer Insolvenzverwalter übernehme in den nächsten Tagen die Führung und entscheide über das weitere Vorgehen, schreibt das Unternehmen am Donnerstag in einer Mitteilung. Zuerst berichtete «Travel Inside» über die Insolvenz. «Aufgrund der Unsicherheit der Konsumenten sowie weiteren Restriktionen und Lockdown-Massnahmen, die erwartungsgemäss bis 2021 andauern werden, erholt sich der Umsatz jedoch nicht, wie erwartet», heisst es in der Mitteilung weiter.

In der Schweiz unterhält STA Travel sieben Reisebüros in der Deutschschweiz und fünf Filialen in der Romandie. Wie viele Mitarbeiter von der Insolvenz betroffen sind, geht aus dem kurzen Schreiben von STA Travel nicht hervor. Während der Insolvenzantrag die STA Travel Holding AG in der Schweiz, also die Eigentümergesellschaft, betreffe, könne das operative lokale Geschäft von STA Travel weltweit weiterlaufen, heisst es in der Mitteilung.

Das Beste von abo+

Aktuelle nachrichten.

STA Travel meldet wegen Corona-Krise Konkurs an

reisebüro

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Reiseveranstalter STA Travel meldet Konkurs an.
  • Grund dafür sind die Folgen der Corona-Krise.

Die Reiseveranstalter kommen nicht zur Ruhe. Nachdem Tui , Hotelplan , Globetrotter und DER Touristik Suisse zahlreiche Mitarbeitende auf die Strasse stellen, meldet STA Travel nun Konkurs an.

Die «einschneidende Massnahmen» der letzten Monate hätten nicht gereicht, das Unternehmen durch die Corona-Krise zu bringen, teilt die Firma mit. Aufgrund der Unsicherheit der Konsumenten sowie weiteren Restriktionen und Lockdown-Massnahmen, die erwartungsgemäss bis 2021 andauern werden, erhole sich der Umsatz nicht wie erwartet.

Reiseveranstalter

Ein externer Insolvenzverwalter übernehme in den nächsten Tagen die Führung und entscheide über das weitere Vorgehen. Während der Insolvenzantrag die STA Travel Holding AG in der Schweiz betrifft, könne das operative lokale Geschäft von STA Travel weltweit weiterlaufen.

Insgesamt sind 12 Reisebüros betroffen, 7 in der Deutschschweiz und 5 in der Romandie. STA Travel ist der weltweit grösste Anbieter für junges, authentisches Reisen und verwirklicht seit über 40 Jahren die Urlaubswünsche junger und junggebliebener Menschen.

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STA Travel: Insolvenz - Pleite von Reiseveranstalter

1.9.2020 Geld + Recht Insolvenz Freizeit + Familie Reise und Urlaub

Im Zuge der Corona-Krise musste auch der österreichische Ableger der Schweizer Reisebürokette Insolvenz anmelden. Was bedeutet das für betroffene Konsumenten?

Lockdown, Stornierungen, Reisewarnungen - viele Unternehmen im Tourismusbereich spüren derzeit die Reiserecht in Corona-Zeiten - Kein Urlaub wie sonst massiv. Auch STA Travel nannte die Pandemie als Grund für die Pleite. Die österreichische Tochterfirma des Schweizer Reisebüros hat letzte Woche Insolvenz angemeldet, die Muttergesellschaft bereits einige Tage zuvor.

STA Travel war laut eigenen Angaben das weltgrößte Reiseunternehmen für Studierende und Jugendliche mit über 200 Niederlassungen in 12 Ländern. Das Unternehmen war in Österreich seit dem Kauf des Jugendreisen-Anbieters Ökista (2001) aktiv und hatte zuletzt Standorte in Wien, Graz, Linz, Salzburg und Innsbruck.

Was bedeutet die Pleite nun aber für Konsumenten, die über STA Travel Hotels, Flüge, Städte- oder Rundreisen gebucht haben?

Ihre Rechte bei Pauschalreisen

Grundsätzlich ist das abhängig davon, welche Art von Leistung Sie gebucht haben. Bei Pauschalreisen sind Sie rechtlich am besten geschützt. Kann eine gebuchte Pauschalreise nicht stattfinden (z.B. wegen coronabedingten  Reisewarnungen des Außenministeriums  für den Zielort), ist der Veranstalter verpflichtet, seinen Kunden alle geleisteten Zahlungen zu erstatten. Das besagt die Pauschalreise-Verordnung (EU) 2015/2302 . Sie schützt auch die Ansprüche von Konsumenten, wenn der Reiseveranstalter insolvent wird. Weitere Informationen dazu finden Sie in diesem Europakonsument-Artikel: Insolvenzschutz bei Pauschalreisen

Geld zurück

Ihre rechte bei anderen gebuchten leistungen.

Haben Sie keine Pauschalreise, sondern eine andere Leistung über das insolvente Reiseunternehmen gebucht, wird die Situation für Sie leider komplizierter. Hier greift der Schutz für Verbraucher nicht, den die Pauschalreiserichtlinie sonst bietet. Sie können in diesem Fall nur versuchen, Ihre Forderungen im Insolvenzverfahren geltend zu machen. Eine Anmeldung Ihrer Forderungen ist bis 20. Oktober 2020 möglich.

Bedenken Sie, dass Sie dafür eine Gerichtsgebühr von 23 Euro zahlen müssen. Als Gläubiger in der Insolvenz eines Unternehmens erhalten Sie maximal einen gewissen Anteil Ihrer Forderungen. Wir vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) raten Ihnen also nur dazu, wenn es bei Ihnen um einen deutlich höheren Geldbetrag geht.

Kein Insolvenzschutz bei Gutscheinen

Bei Gutscheine bei Pauschalreisen: Vorsicht - Geld zurück ist sicherer gibt es keinen Insolvenzschutz. Auch, wenn Sie z.B. nach der Stornierung einer Pauschalreise einen Gutschein von STA Travel akzeptiert haben, greift hier die Pauschalreiserichtlinie nicht. In diesem Fall können Sie sich ebenfalls nur als Gläubiger dem Insolvenzverfahren anschließen. Wir fordern schon länger, dass der Insolvenzabsicherer künftig auch bei Gutscheinen die Haftung übernimmt und sich die aktuelle Rechtslage hier zugunsten der Konsumenten ändert.

Pleiten anderer Reiseveranstalter

STA Travel ist nicht der einzige österreichische Reiseunternehmen, der durch die Corona-Pandemie in den vergangenen Monaten pleite gegangen ist. Auch das Wiener Reisebüro Papageno Touristik: Insolvenz - Pleite von Reiseveranstalter , das Grazer Reisebüro ABS - Reisebüro GmbH ist insolvent  die Level: Fluglinie insolvent - Aus für Billigairline  oder der Maturareise-Veranstalter Maturareise-Veranstalter Splashline insolvent mussten etwa Insolvenz anmelden.

Wissenswertes zu Insolvenzen: Ihre Rechte als Konsument

Bestellt, unterzeichnet, angezahlt und jetzt droht Konkurs? Wegen der Corona-Krise befürchten Experten eine Insolvenzwelle ab Herbst.  Wir zeigen, was Ihnen als Konsument zusteht und berichten über aktuelle Entwicklungen.

Lockdown und Corona haben die Situation in der österreichischen Wirtschaft verschärft. Rund ein Viertel der Unternehmen, die seit Mitte März Insolvenz angemeldet haben, führten die Auswirkungen der Pandemie als Grund an, so der Alpenländische Kreditorenverband (AKV).

Was Sie wissen müssen

Die Situation für Konsumenten ist dadurch unsicher geworden. Sie bangen um ausständige Reisen, Leistungen oder Gutscheine. Wissen oft nicht, wie man die bezahlten Leistungen noch bekommen kann. Im Video weiter unten beantwortet unsere Kollegin Beate Gelbmann die wichtigsten Fragen zu Insolvenzen von Unternehmen: Macht es Sinn noch Verträge abzuschließen? Sind meine Gutscheine noch gültig?

Gutscheine schnell einlösen

Wenn Sie von diesem Unternehmen Gutscheine haben, lösen Sie sie rasch ein. Sollte die Firma zahlungsunfähig werden (insolvent), dann nimmt das Unternehmen Ihre Gutscheine nicht mehr an. Sie als Inhaber von Gutscheinen müssten ihre Forderung in der Insolvenz anmelden. So eine Forderungsanmeldung kostet 23 Euro.

Welche Quote?

Im Insolvenzverfahren bekommen Sie vielleicht 5, 10 oder vielleicht 20 Prozent ihrer Forderung zurück. Das ist die "Quote“. Sie müssen Anmeldekosten und die zu erwartende Quote abwägen. Eine Anmeldung würde sich erst bei einem höherwertigen Gutschein rentieren.

Anzahlung möglichst vermeiden

Sie wollen einen Auftrag geben und sollen eine Anzahlung leisten. Sollte das Unternehmern in Insolvenz gehen, dann besteht die Gefahr (siehe unten), dass Sie als Käufer nur noch eine Quote dieser Anzahlung zurück erhalten. Wir raten: Zahlen Sie keine Anzahlung. Zahlen Sie den gesamten Preis erst, wenn die Ware vollständig übergeben wird. Sie können den Zeitpunkt der Zahlung frei vereinbaren. Sie sind nicht zu einer Anzahlung gezwungen. Wird nichts vereinbart, ist der gesamte Kaufpreis Zug-um-Zug gegen die Übergabe der Ware zu zahlen. Wenn Sie Pech haben sagt die Firma: Die Anzahlung ist Bedingung, ohne Anzahlung kein Vertrag. Versuchen sie, sie weg zu verhandeln.

In Ediktsdatei nachschauen

Wird ein Unternehmen insolvent, können Gläubiger ihre Forderungen beim Insolvenzgericht anmelden (kostet 23 Euro). Ob ein Unternehmen insolvent ist, erfährt man in der sogenannten Ediktsdatei. Sie veröffentlicht die Insolvenzen in Österreich und die wichtigsten Informationen dazu ( Edikte: Insolvenz, Versteigerung, Zwangsverwaltung ). Sie als Gläubiger müssen von sich aus aktiv werden, um an einem Insolvenzverfahren teilzunehmen.

Glücksfall Sonderkonto

Wenn ein Unternehmer die Kunden-Anzahlungen getrennt von anderen Konten auf einem eigenen Sonderkonto liegen hat; wenn klar ist, welcher Konsument welche Anzahlung gezahlt hat, dann haben Sie vielleicht Glück. Sie als Kunde haben dann ein Aussonderungsrecht. Ihr Geld kommt nicht in die generelle Insolvenzmasse. Ob ein Unternehmen diese strengen Vorgaben erfüllt, lässt sich von außen aber nicht sagen.

Vertrag erfüllen oder zurücktreten?

Oft ist ein Unternehmen in Insolvenz und es gibt es noch laufende Verträge. Die sind aber von beiden Seiten nicht oder nicht vollständig erfüllt (zB Ware noch nicht geliefert und Sie als Kunde haben auch nur eine Anzahlung geleistet). Hier hat der Insolvenzverwalter ein Wahlrecht. Er bzw. sie kann an Stelle der insolventen Firma am Vertrag mit Ihnen festhalten, die Leistung erbringen und das restliche Geld von Ihnen fordern. Der Masseverwalter kann aber auch vom Vertrag zurücktreten. Erklärt er sich nicht innerhalb einer vom Insolvenzgericht bestimmten Frist, wird angenommen, dass der Insolvenzverwalter vom Geschäft zurücktritt (§ 21 Insolvenzordnung).

Unsicherheitseinrede

Wenn vereinbart ist, dass Sie einen Teil oder den ganzen Kaufpreis zuerst zahlen und der Verkäufer erst später die Ware übergeben muss, haben Sie als Käufer unter Umständen eine Möglichkeit. Juristen sprechen von der sogenannten Unsicherheitseinrede (§ 1052 Satz 2 ABGB): Sie können Ihre Zahlung bis zur Sicherstellung der Gegenleistung verweigern, wenn es der Firma finanziell schlecht geht, die Lieferung deswegen gefährdet ist und Sie zu Vertragsabschlusses nichts davon wussten. Nicht zahlen aus Jux und Tollerei geht nicht. Sie als Kunde müssen objektiv begründete Besorgnis haben, dass die Firma zum Fälligkeitszeitpunkt wegen Zahlungsunfähigkeit nicht liefern kann.

Neuer Eigentümer

Manchmal übernimmt ein Unternehmen ein anderes. Jetzt kommt es auf die Art der Übernahme an. Kauft etwa eine Firma z.B. alle Anteile einer Installations GmbH, so bleibt diese GmbH bestehen, nur der Eigentümer wechselt. Auf Ihren Vertrag für ein neues Bad hat dies keinen Einfluss.

Video: FAQ Insolvenz von Unternehmen

sta travel insolvenzverfahren 2021

Anmeldung einer Forderung im Insolvenzverfahren www.verbraucherrecht.at 54.1 KB (.pdf)

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Corona: Gute Nerven gefragt - Rechtslage bei Veranstaltungen und Reisen (9/2020)

Reiserecht in Corona-Zeiten - Kein Urlaub wie sonst (6/2020)

Gutscheine bei Insolvenz - Nicht mehr einlösbar? (8/2020)

Insolvenz bei Unternehmen - Was soll ich tun? (7/2020)

Papageno Touristik: Insolvenz - Pleite von Reiseveranstalter (7/2020)

Level: Fluglinie insolvent - Aus für Billigairline (6/2020)

Reisekonzern: Thomas Cook in Konkurs - Was können Betroffene tun? (9/2019)

Gutscheine bei Pauschalreisen: Vorsicht - Geld zurück ist sicherer (3/2020)

Coronavirus: VKI-Hotline zu Reiserecht - Bis 30. September verlängert (3/2020)

Reiserecht: EU-Kommission gegen Gutscheinzwang - Gutscheine sollen freiwillig bleiben (5/2020)

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Reiserecht: Österreich vs. Deutschland - Konsumentenfreundlich? (12/2018)

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X-Jam: Vorsicht bei Stornierung - VKI-Tipp: Abwarten (5/2020)

Links zum Thema

STA Travel: Insolvenz

Pauschalreise-Verordnung (EU) 2015/2302

Insolvenzschutz bei Pauschalreisen

Insolvenz eines Reiseveranstalters

Papageno Touristik insolvent

ABS - Reisebüro GmbH ist insolvent

Reisewarnungen des Außenministeriums

Edikte: Insolvenz, Versteigerung, Zwangsverwaltung

VKI-Beratung

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Durch Klick auf „Akzeptieren“ willigen Sie ausdrücklich in die Datenübertragung in die USA ein. Achtung: Die USA bieten kein mit der EU vergleichbares angemessenes Schutzniveau für Ihre Daten. Aufgrund von US-Überwachungsgesetzen wie FISA 702 ist Youtube (Google Inc) dazu verpflichtet Ihre personenbezogenen Daten an US-Behörden weiterzugeben. Es liegt kein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission für die Übertragung von Daten in die USA vor. Youtube (Google Inc) kann weiters keine geeigneten Garantien zur Einhaltung eines mit der EU vergleichbaren angemessenen Schutzniveaus bieten. Weiters verfügen Sie in den USA nicht über wirksame und durchsetzbare Rechte sowie wirksame verwaltungsrechtliche und gerichtliche Rechtsbehelfe, die dem innerhalb der EU gewährleisteten Schutzniveau der Sache nach gleichwertig sind.

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Katja Fässler

Die Coronakrise fordert ein weiteres Opfer in der Reisebranche: Die Reisebürokette STA Travel macht seine Filialen in der Schweiz dicht. Obwohl das Unternehmen in den letzten Monaten «einschneidende Massnahmen» umgesetzt habe, um das Geschäft durch die Krise zu führen, sei es nicht gelungen, die Zukunft des Reiseanbieters zu sichern.

Gemäss einer Medienmitteilung, die der Nachrichtenagentur AWP vorliegt, hat STA Travel deshalb Insolvenz angemeldet. Als Grund gab das Unternehmen die Unsicherheit der Konsumenten und weitere Restriktionen und Lockdown-Massnahmen, die «erwartungsgemäss bis 2021 andauern werden» an. Der Umsatz habe sich nicht erholt wie erwartet. Zuvor hatte bereits das Branchenportal «Travel Inside» über die Insolvenz von STA Travel berichtet.

Angaben zu Entlassungen fehlen

Das Insolvenzverfahren betrifft gemäss der Mitteilung die Schweizer Eigentümergesellschaft des Reiseveranstalters, die STA Travel Holding AG. Das weltweite lokale Geschäft, das zum 1979 gegründeten britischen Mutterkonzern STA Travel Group gehört, könne jedoch weiterlaufen, hiess es im Communiqué. Dieser Mutterkonzern wiederum befindet sich im Besitz der Schweizer Diethelm Keller Group.

Weitere Angaben von STA Travel, zum Beispiel zu allfälligen Entlassungen, stehen derzeit noch aus.

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Russia Travel Advisory

Travel advisory september 5, 2023, russia - level 4: do not travel.

Updated to remove COVID-specific information and the kidnapping risk indicator as well as updates to security risks.

Do not travel to Russia due to the unpredictable consequences of the  unprovoked full-scale invasion of Ukraine by Russian military forces , the potential for  harassment and the singling out of U.S. citizens for detention by Russian government security officials , the  arbitrary enforcement of local law ,  limited flights into and out of Russia , the  Embassy’s limited ability to assist U.S. citizens in Russia , and the possibility of  terrorism .  U.S. citizens residing or travelling in Russia should depart immediately.  Exercise increased caution due to  the risk of wrongful detentions.

The U.S. government’s ability to provide routine or emergency services to U.S. citizens in Russia is severely limited, particularly in areas far from the U.S. Embassy in Moscow, due to Russian government limitations on travel for embassy personnel and staffing, and the ongoing suspension of operations, including consular services, at U.S. consulates.

There have been numerous reports of drone attacks, explosions, and fires in areas in Western and Southern Russia, particularly near the Russian border with Ukraine, as well as in Moscow and St. Petersburg. In the event of an emergency, U.S. citizens should follow instructions from local authorities and seek shelter immediately.

In September 2022, the Russian government mobilized citizens to the armed forces in support of its invasion of Ukraine. Russia may refuse to acknowledge dual nationals’ U.S. citizenship, deny their access to U.S. consular assistance, subject them to mobilization, prevent their departure from Russia, and/or conscript them. 

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Commercial flight options are extremely limited and are often unavailable on short notice. If you wish to depart Russia, you should make independent arrangements as soon as possible. The U.S. Embassy has severe limitations on its ability to assist U.S. citizens to depart the country and transportation options may suddenly become even more limited. Click  here  for Information for U.S. Citizens Seeking to Depart Russia.

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The right of peaceful assembly and freedom of expression are not consistently protected in Russia. U.S. citizens should avoid all political or social protests and not photograph security personnel at these events. Russian authorities have arrested U.S. citizens who have participated in demonstrations and there are numerous reports Russian nationals have been detained for social media activity. 

Country Summary:

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Russian security services may fail to notify the U.S. Embassy of the detention of a U.S. citizen and unreasonably delay U.S. consular assistance. Russian security services are increasing the arbitrary enforcement of local laws to target foreign and international organizations they consider “undesirable.”

Russian security services have arrested U.S. citizens on spurious charges, singled out U.S. citizens in Russia for detention and harassment, denied them fair and transparent treatment, and convicted them in secret trials or without presenting credible evidence. Furthermore, Russian authorities arbitrarily enforce local laws against U.S. citizen religious workers and have opened questionable criminal investigations against U.S. citizens engaged in religious activity. U.S. citizens should avoid travel to Russia to perform work for or volunteer with non-governmental organizations or religious organizations.

There have been multiple security incidents in southwestern Russia related to Russia’s unprovoked and unjustified invasion of Ukraine. The Russian government declared martial law in Russia’s regions bordering Ukraine (Bryansk, Kursk, Belgorod, Voronezh, Rostov, Krasnodar) on October 20, 2022. The martial law regime allows the rapid introduction of restrictive measures such as curfew, seizure of private property, restriction of entry/exit and freedom of movement, internment of foreigners, forced relocation of local residents, and restrictions on public gatherings. U.S. citizens should avoid all travel to these areas.

Recent legislation has expanded the ability of Russian authorities to detain, question, and arrest individuals suspected of acting against Russia’s interests, including posts on personal social media accounts, engaging with foreign and international entities, discrediting the Russian state or military, as well as advocating for the rights of LGBTQI+ persons.

Terrorist groups, both transnational and local terrorist organizations, and individuals inspired by extremist ideology continue plotting possible attacks in Russia. Terrorists may attack with little or no warning, targeting tourist locations, transportation hubs and systems, markets/shopping malls, local government facilities, hotels, clubs, restaurants, places of worship, parks, major sporting and cultural events, educational institutions, airports, and other public areas. Travel to the North Caucasus (including Chechnya and Mt. Elbrus) is prohibited for U.S. government employees and strongly discouraged for U.S. citizens.

The international community, including the United States and Ukraine, does not recognize Russia’s purported annexation of Crimea as well as four other Ukrainian oblasts – Donetsk, Luhansk, Kherson, and Zaporizhzhya – that Russia has purported to annex more recently. There is extensive Russian Federation military presence in these areas. Russia staged its further invasion of Ukraine, in part, from occupied Crimea, and Russia is likely to take further military actions in Crimea, and the four other Ukrainian oblasts are the subject of intensive fighting. There are continuing abuses against foreigners and the local population by the occupation authorities in these regions, particularly against those who are seen as challenging Russia’s authority.

The U.S. Embassy in Kyiv continues to provide consular services to U.S. citizens in Crimea as well as four other Ukrainian oblasts partially occupied by Russia – Donetsk, Luhansk, Kherson, and Zaporizhzhya, although the ongoing conflict severely restricts the Embassy’s ability to provide services in these areas.

Read the  country information page  for additional information on travel to Russia.

If you decide to travel to Russia:

  • Familiarize yourself with the information on  what the U.S. government can and cannot do to assist you in a crisis overseas .
  • Have a contingency plan in place that does not rely on U.S. government assistance. Review the  Traveler’s Checklist .
  • Monitor local and international media for breaking events and adjust your contingency plans based on the new information.
  • Ensure travel documents are valid and easily accessible.
  • Visit our website for  Travel to High-Risk Areas .
  • Enroll in the  Smart Traveler Enrollment Program (STEP)  to receive Alerts and make it easier to locate you in an emergency.
  • Follow the Department of State on  Facebook  and  Twitter .
  • Review the  Country Security Report  for Russia.
  • Visit the CDC page for the latest  Travel Health Information  related to your travel.

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